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Vermögensgestaltungsberatung

Grundlage der Beratung ist die genaue Kenntnis über die finanzielle Situation
meines Mandanten. Auf Grund dieses Wissens bin ich in der Lage eine individuelle
Vermögensberatung durchzuführen.

Die individuellen Zielvorstellungen und die persönliche Situation des Mandanten
stehen im Mittelpunkt.

Das Berufsrecht des Steuerberaters erlaubt keine Bezahlung auf Erfolgsbasis.
Dadurch wird gewährleistet, dass der Steuerberater als Vermögensberater
eine unabhängige Beratungsleistung erbringt.

Die Beratung ist nicht darauf gerichtet bestimmte Produkte zu verkaufen.

Die Beratungsleistung könnte wie nachstehend dargestellt ablaufen:

  1. Analyse der Ist-Situation und Bewertung:
    Die derzeitigen finanziellen Verhältnisse und Lebensumstände des Mandanten werden
    analysiert sowie die Risikoeinstellung und die Zielvorstellung ermittelt.
    Anschließend wird unter der finanziellen und steuerlichen Situation des
    Mandanten geprüft, inwieweit die Ziele mit den vorhandenen Mitteln
    verwirklicht werden können.
  2. Entwicklung verschiedener Strategien:
    Es werden verschiedene Strategien der Vermögensplanung entwickelt.
    Die einzelnen Strategien werden unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien,
    wie z. B. Unternehmensverkauf, Ehescheidung oder unter erbschaftssteuerlichen
    Gesichtspunkten durchgespielt.
  3. Entscheidung des Mandanten für eine Strategie.
  4. Planung der Umsetzung der Strategie:
    Für die Umsetzung der Strategie ist ein detaillierter Zeitplan für die einzelnen
    Aktivitäten ( Ablaufplan ) aufzustellen.
  5. Sukzessive Umsetzung der Teilschritte:
    Die einzelnen Teilschritte, wie z. B: Unternehmensverkauf oder konkrete Auswahl der Finanzdienstleistungsprodukte werden sukzessive umgesetzt.
    Im Rahmen der Vermögensgestaltungsberatung kann ich den Mandanten auch hinsichtlich der Nachlassplanung, inklusive erbschaftsteuerlicher Beratung, sowie hinsichtlich
    Unternehmensnachfolge beraten.


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