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Vertretung vor dem Finanzamt

Zur Vertretung meiner Mandanten vor den Finanzämtern gehört in erster Linie
die Antragstellung sowie die Übernahme der Durchsetzung der Rechte des
Mandanten gegenüber dem Finanzamt.

Die Antragstellung des Steuerberaters gegenüber dem Finanzamt
umfasst z. B. folgende Bereiche:

Antrag auf:
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Fristverlängerungen
- Stundung der Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
- Erstattung ausländischer Quellensteuer

Ich übernehme die Durchsetzung der Rechte meiner Mandanten
im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt.

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